Um die Verwaltung von Spesenabrechnungen papierlos zu gestalten, sollten Sie folgende Grundsätze beachten:
Rechtlicher Rahmen: Artikel A102 B-2 des Steuerverfahrensbuchs, der den Rahmen für die Digitalisierung von Berufsauslagen bildet.
- Identische Reproduktion des Originals: Die Kopie muss in Bild und Inhalt mit dem Original übereinstimmen.
- Nichts darf verändert, retuschiert oder modifiziert werden.
- Wenn die Datei komprimiert wird, um ihre Größe zu verringern, darf es keinen Informationsverlust geben.
Alle Dokumente müssen digitalisiert und in einem PDF- oder PDF A/3-Format (ISO 19005-3) aufbewahrt werden, um die Interoperabilität der Systeme und die Dauerhaftigkeit der Daten zu gewährleisten.
Ein Sicherheits-, Compliance- oder Zeitstempelsystem, das mindestens dem allgemeinen Sicherheitsstandard (RGS) der Ein-Sterne-Stufe entspricht, muss eingerichtet werden, mit dem insbesondere die Daten der verschiedenen durchgeführten Operationen aufgezeichnet werden können.