Artikel & Definitionen
Die Sponsoring-Aktion wird von der Firma Dilynx organisiert, die im Pariser Handels- und Gesellschaftsregister B 821 215 118 eingetragen ist.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Robert Vivanco unter robert.vivanco@stafiz.com.
Die Firma Dylinx mit Sitz in 45 QUAI DE LA SEINE, 75019 PARIS , eingetragen im Pariser Handels- und Gesellschaftsregister B 821 215 118 , ist am technischen Teil beteiligt.
Die Patenschaftsaktion findet ab dem 20. September 2024 statt. Es werden nur vollständige Sponsorings an diesem Datum gewertet. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Regeln (und insbesondere) die Daten der Sponsoring-Aktion ohne Vorankündigung zu ändern.
Die Patenschaftsaktion steht allen offen.
Um eine Patenschaft zu übernehmen, müssen Sie über 18 Jahre alt sein.
Damit eine Empfehlung als gültig angesehen werden kann, ist es erforderlich, dass der Empfehlungsgeber ein Unternehmen vertritt, das ein neuer Kunde von Stafiz ist.
Das Angebot, das den Empfehlungen gewährt wird, ist ein einmonatiges Abonnement für jeden neuen Vertrag, der über dieses Programm eröffnet wird.
Dieses Angebot kann nicht mit anderen Angeboten kombiniert werden. Es gilt für jeden neuen Kunden des organisierenden Unternehmens, der dank der Kundenförderung einen ersten Vertrag abschließt.
Die Belohnung, die an die Empfehlungsgeber für jede validierte Empfehlung gesendet wird, beträgt wie folgt: 15% des Gesamtbetrags des ersten Jahres des Jahresabonnements, das im Vertrag zwischen dem Unternehmen des Sponsors und dem organisierenden Unternehmen Dylinx festgelegt wurde. Die Belohnungen, die ein Werber erhält, sind nominativ und können weder untereinander noch mit anderen kommerziellen Angeboten kombiniert werden.
Diese Belohnungen werden innerhalb von 4 bis 8 Wochen versandt, abhängig von der Validierung und Überprüfung der Unterzeichnung des Vertrags mit dem Unternehmen des Patenkindes und insbesondere von deren Nichtrücknahme.
Jeder Betrug oder Betrugsversuch wird gemäß den Bestimmungen der Artikel 313-1 ff. des Strafgesetzbuches verfolgt.
Spam (das Versenden unerwünschter oder irrelevanter E-Mails oder Textnachrichten an Personengruppen) ist für den reibungslosen Ablauf des Vorgangs verboten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jeden Benutzer, der ihm gemeldet wird, weil er diese Regel nicht einhält, dauerhaft von der Überweisung auszuschließen.
Somit übernimmt der Sponsor allein die Verantwortung, die Kontaktdaten seiner Empfehlungen an das veranstaltende Unternehmen weiterzugeben. Er verpflichtet sich, nur die Kontaktdaten von Verwandten zur Verfügung zu stellen, die wahrscheinlich an den Produkten und Dienstleistungen des organisierenden Unternehmens interessiert sind, für die er zuvor die ausdrückliche Zustimmung des Referenzgebers eingeholt hat.
Das Sponsoring ist allen Personen, die bei der veranstaltenden Firma angestellt sind, und ihren Familien untersagt.
In Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz vom 06.01.78 haben die Teilnehmer das Recht, auf ihre personenbezogenen Daten zuzugreifen und diese zu berichtigen, indem sie sich schriftlich an das organisierende Unternehmen wenden.
Diese Sponsoring-Regeln unterliegen französischem Recht.
Im Falle von Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit der Sponsoring-Tätigkeit des veranstaltenden Unternehmens ergeben, ist ausschließlich das Pariser Gericht zuständig.
Die Teilnehmer erklären, dass sie diese Regeln in Bezug auf die Sponsoring-Operation vollständig verstanden und akzeptiert haben.